USA straft Schweiz mit 39% Zoll ab: Die Fakten - die Ausnahmen

Amerika erhebt seit Donnerstag, 7. August 2025, 06.00 Uhr Schweizer Zeit auf Güter mit Warenursprung Schweiz reziproke Zölle in der Höhe von 39%. Dies ist ein harter Schlag für die Schweizer Exportwirtschaft.

Dazu ein paar Fakten: Für die Schweiz sind die USA der wichtigste Exportmarkt. 2024 exportierten Schweizer Firmen für 52,66 Mia Franken Güter in die USA.
Dabei entfallen 57% auf Pharmaprodukte, 20% auf Uhren und Präzisionsinstrumente, 8% auf Maschinen und Elektronik und 15% auf alle übrigen Güter. Die Schweiz ist in Amerika sechstgrösster Direktinvestor mit einem Investitionsvolumen von 358 Milliarden USD im 2024. Die rund 4'000 Schweizer Tochterfirmen in den USA beschäftigen über 400'000 Personen und zahlen überdurchschnittlich hohe Löhne.

Die Ausnahmen
Nicht auf alle Güter, die aus der Schweiz nach den USA unterwegs sind, wird per sofort 39% Zoll erhoben. Es gibt Ausnahmen.

🟢 Güter, die sich noch vor dem 7. August 2025 auf ihrem endgültigen Verkehrsträger (Schiff) befinden und im Transit sind, unterliegen noch dem reziproken Zollansatz von 10%. Diese Waren müssen jedoch vor dem 25. Oktober 2024 in den USA eintreffen und in den freien Verkehr gebracht werden. Danach gilt der Zollansatz von 39%.

🟢 Weitere Ausnahmen von der Zollerhebung sind im Annex II der Executive Order unter der entsprechenden Zolltarifnummer aufgeführt.

De-minimis-Regelung fällt weg
Für Sendungen unter USD 800 bleibt die zollfreie De-Minimis-Regelung bis am 28. August 2025 bestehen. Ab dem 29. August 2025 fällt diese Regelung weg. Ab dann unterliegen Waren, welche nicht über das internationale Postsystem versendet werden allen anwendbaren Zöllen. Dies gilt also auch für Warensendungen bis zu einen Warenwert von USD 800.

Postsendungen
Auf Waren, die über das internationale Postsystem versendet werden, werden Zölle nach folgenden Methoden erhoben:
-      Ad-valorem-Zoll: Dabei handelt es sich um einen Zollsatz, der dem effektiven Tarif gemäss IEEPA entspricht und auf das Ursprungsland des Produktes angerwendet wird. Dieser Zoll wird auf den Warenwert jedes einzelnen Paketes berechnet.

-      Spezifischer Zoll: Dieser Zoll wird ab dem 29. August für sechs Monate angewendet. Danach werden alle Sendungen nach der ad-valorem-Methode verzollt werden.

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Die Schweizer Regierung arbeitet an Lösungsvorschlägen zur Senkung des hohen US-Zollsatzes. Bis im Oktober 2025 sollen laut verschiedenen Quellen die Handelsgespräche abgeschlossen sein.

ahe / 07.08.2025

(Alle Angaben unverbindlich und ohne Gewähr; Quellen: White House, SECO, BAZG, S-GE, diverse)

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