Exportieren Sie auch Pakete in die EU? – Wir haben Lösungen bereit
Per 1. Juli 2026 erhebt die EU auf Sendungen von geringem Wert einen Zoll von 3 EUR pro Posten bzw. pro Ware (nicht pro Paket). Diese Bestimmung gilt für Sendungen aus Drittländern. Davon betroffen sind auch Sendungen aus der Schweiz.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Waren, für die ein Präferenzhandelsabkommen oder Massnahmen der EU gelten, die Mehrwertsteuer nicht über das IOSS erhoben wird und über eine Standard-Zollanmeldung H1 angemeldet werden.
Die 3 EUR Zoll sind ein fester Zoll, der pro Posten für Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 EUR erhoben wird. Dieser vorübergehende Zoll tritt am 1.7.2026 in Kraft und gilt bis 1.7.2028.
Wichtig zu wissen: Dieser Zoll ist keine Verbruachersteuer. Er ist ein Ersatz für eine veraltete Zollbefreiung, die nicht mehr gerechtfertigt ist.
EDS Media AG bietet Ihnen umfassende Paket- und Verzollungslösungen ab der Schweiz in die EU an. Fragen Sie uns an, wir haben die entsprechenden Lösungen für Sie.